Wenn Eltern keine oder nicht die volle Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können bekommen die Kinder einen Vormund oder Pfleger.
Der Vormund übernimmt die volle elterliche Sorge, der Pfleger nur einen Teilbereich.
Das Familiengericht entscheidet unter Anhörung der Eltern und des Jugendamtes, für welche Bereiche das Sorgerecht entzogen werden muss. Damit treten wir als Vormund oder Pfleger juristisch an die Stelle der Eltern oder übernehmen Teile der elterlichen Rechte. Das Kind wird bzw. die Jugendlichen werden unser/e „Mündel/Pflegling/e“.
Diese Vormundschaften/Pflegschaften übernimmt der Betreuungs-und Vormundschaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath e.V.
Unsere Vormünder/Pfleger sind eine wichtige Person im Leben des Kindes bzw. der Jugendlichen.
Sie kümmern sich darum, dass jedes Kind bwz. jeder Jugendliche einen Ort hat, an dem man sich zu Hause fühlt. Sie kümmern sich auch um eine geeignete Schule, alle Regelungen im Bereich der Gesundheit, der Freizeit, der Kontakte mit den Eltern und der Finanzen. Der Vormund übernimmt somit sowohl die Personensorge (§ 1631 BGB) als auch die Vermögenssorge.
Der so bestellte Vormund vertritt das Kind/die Jugendlichen vor dem Jugendamt, dem Gericht, dem Heim, der Schule, der Pflegefamilie, den Eltern, bei Ämtern und steht im regelmäßigen persönlichen Kontakt für das Kind/die Jugendlichen zur Verfügung.
Wir sind Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit langer Erfahrung in der stationären und ambulanten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wir kennen uns rechtlich aus und Wissen über die behördlichen Zuständigkeiten. Wir werden für jedes Mündel/Pflegling persönlich bestellt.
Der Standard der Fachlichkeit ist der Maßstab für das Führen von Vormundschaften/Pflegschaften in unserem Betreuungs- und Vormundschaftsverein.
Das Familiengericht wacht umfassend über die Tätigkeit der Vormünder und Pfleger. Regelmäßig wird dem Familiengericht über die Führung der Vormundschaften/Pflegschaften berichtet.
Auch das Jugendamt steht in der Pflicht dem Vormund/Pfleger in seiner Amtsführung, im Bereich der Personensorge zu beraten und unterstützen.
Wir stehen für die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein und schützen sie vor schädlichen Einflüssen. Wir verfügen über verschiedene Zusatzausbildungen, wie systemische Beratung, Mediation, Traumapädagigik/traumazentrierte Fachberatung oder Verfahrensbeistandschaft.
Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft hat nach der gesetzlichen Regelung des § 1791b BGB Vorrang vor allen anderen Formen der Vormundschaft.
Das Amt der Vormundschaft ist damit grundsätzlich als ehrenamtliche Einzelvormundschaft konzipiert.
Der Vormund vertritt die Interessen und Rechte seiner Mündel autonom und unabhängig von den Diensten des Jugendamtes.
Wir informieren interessierte über die Arbeit des Vormund / der Vormündin. Über die Aufgabenbereiche, wie z.B. die elterliche Sorge, die Kontakt und Beziehungsgestaltung zum Mündel oder die Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch den Vormund/die Vormündin.
Bei Informations- und Beratungsbedarf nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt zur Fachleitung auf.
Telefonisch: jeden Freitag von 10:00 – 12:00 Uhr