Führen von rechtlichen Betreuungen

Wenn jemand an einer psychischen Erkrankung leidet, seelisch, geistig oder körperlich eingeschränkt ist oder aufgrund einer Demenzerkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr ausreichend selber regeln kann, können wir für diesen Menschen zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Gemeinsam mit dem Betroffenen oder stellvertretend für ihn können wir dann dessen rechtliche Angelegenheiten regeln.

Wir unterstützen in allen erforderlichen Belangen. Hierbei ist es uns wichtig, gleichzeitig ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung für den Betreuten zu erhalten.

Das ist uns wichtig

  • Wir geben so viel Unterstützung wie nötig und lassen so viel Entscheidungsfreiraum wie möglich.
  • Wir akzeptieren und respektieren verschiedene Lebenswege und Einstellungen.
  • Wir versuchen die eigenen Ressourcen des Betreuten aufzuspüren und zu fördern.
  • Wir arbeiten lösungsorientiert.
  • Wir beziehen ggf. andere Hilfsdienste mit ein und bauen so ein individuell passendes Hilfesystem auf.
  • Wir begleiten und unterstützen anstatt zu bevormunden.
  • Uns ist es wichtig, dass Betreuungen respekt- und vertrauensvoll geführt werden und der Betreute mit seinen persönlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht.

Wie kommt eine Betreuung zustande?

Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Dies kann der Betroffene selber in die Wege leiten, wenn er Hilfe sucht. Eine Betreuung kann aber auch von Menschen aus dem Umfeld, z.B. von Angehörigen, Ärzten oder Nachbarn angeregt werden. Nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen wird die rechtliche Betreuung vom Amtsgericht eingerichtet.

In welchem Umfang wird betreut?

Im Betreuungsverfahren wird ermittelt, in welchen Bereichen der Betroffene Unterstützung benötigt. Nur für diese Bereiche wird eine Betreuung eingerichtet. Dies können z.B. folgende Bereiche sein:

Vermögenssorge
Wir helfen z.B. bei der Kontoverwaltung, sorgen dafür, dass notwendige Rechnungen bezahlt werden und unterstützen Betroffene dabei, dass Miete Strom und allgemeine Lebenshaltungskosten gesichert sind.

Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
Wir unterstützen z.B. bei der Beantragung von Sozialleistungen jeglicher Art. Wir können z.B. Rentenanträge stellen und den Krankenversicherungsschutz sichern. Bei Schwierigkeiten mit Versicherungen helfen wir ebenfalls.

Wohnungsangelegenheiten
Wir unterstützen z.B. beim Abschließen von Mietverträgen, wir vertreten die Rechte der Betroffenen bei Problemen mit dem Vermieter. Wir unterstützen auch beim Abschluss von Strom- und Gasverträgen.

die Gesundheitsfürsorge
Wir sprechen mit Ärzten und unterstützen bei schwierigen Entscheidungen im Gesundheitsbereich. Bei notwendigen Behandlungen geben wir die erforderliche Zustimmung. Pflegehilfen können von uns installiert werden.

Wie lange dauert die Betreuung?

Die Betreuung wird immer für eine bestimmte Zeit, maximal sieben Jahre, eingerichtet. Nach Ablauf des Zeitraums wird überprüft, ob diese Unterstützung weiterhin erforderlich ist. Wenn ein Betreuter die Betreuung nicht mehr benötigt oder diese nicht mehr wünscht, kann er jederzeit einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Betreuung beim Amtsgericht stellen

Kann die Betreuung gegen den Willen eingerichtet werden?

Im Regelfall kann die rechtliche Betreuung nicht gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet werden.

Nur unter speziellen Voraussetzungen ist es möglich, dass eine rechtliche Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet werden kann. Das Vorliegen dieser Gründe muss in einem psychiatrischen Gutachten explizit festgestellt werden.

Was geschieht mit der Geschäftsfähigkeit?

Grundsätzlich hat die rechtliche Betreuung keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit. Auch wenn die rechtliche Betreuung für den Bereich der Vermögenssorge eingerichtet ist, kann der Betroffene weiterhin selbständig Geschäfte tätigen und Verträge abschließen.

Wenn sich jemand z.B. durch abgeschlossene Verträge wiederholt in finanzielle Notlagen bringt, kann die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt werden. Voraussetzung hierfür ist ein psychiatrisches Gutachten und ein richterlicher Beschluss.

Karen Aderholz-Franke
Fax: 02051 2595-159
Sascha von Berswordt-Wallrabe
Fax: 02051 2595-159
Jörg Dornieden
Fax: 02051 2595-159

Wir sind für Sie da.